Zusatzleistungen sind bis zum 31.03. des Folgejahres zu beantragen

und bei Antragstellung muss eine ungekündigte Versicherung bei der KARL MAYER BKK vorliegen.

Betroffen davon sind Zuschüsse zur osteopathischen Behandlung, professionellen Zahnreinigung, Gesundheitskurse und Zusatzleistungen für Familien.